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am 5. Juni 1715: mit seinem Bruder Franz Bernhard in den erblichen Grafenstand erhoben -> Graf von Stürgkh (Freiherr zu Plankenwarth),
am 4. November 1721 mit dem Titel Graf von Stürgkh, Freiherr zu Plankenwarth und Vasoldenberg in den erblichen Reichsgrafenstand erhoben und ihm zugleich das Palatinat (Pfalzgrafenwürde) in Primogenitur verliehen. Im Jahre 1723 erhielten die Stürgkh das Indigenat in Ungarn als Magnat.