| Notizen |
- Bauer in Moosstetten (Übernehmer vom Vater)
Vertrag vam22, Febr. 1646 {QC1/2ll} wird ein Kind aus der ersten Ehe genannt:
1. Caspar, "Mauerstetter zu Mauerstetten'
Vertrai vom 22. Febr. 1 646 (eC1f2lil7Sl ): Auf Ableiben Georg Schwaiger zu Moßstetten sel.
vertrajt sich dessen hinterlassene Wittib Elisabeth mit ihren Stief-und Eheleiblichen Kindern als
Caspar Mauerstetter zu Mauerstetten, Köckischer Untertan, so der abgeleibte bei Elisabeth seiner
ersten Heusfrau sel. erworben, dann Anna Mebfrior Veiths zu Wimpasing $chwab+ner Gericht und
Ursula, Wolfen Göttner am Strich Burgrainer Herrschaft Hausfrau, wiederum Melchior, Balthasar,
Margaietha, Elisabeth, Barbara, so ihrer Unvorgtbarkeit mit Simon Heigl zu Niederding und
UetJnior Sihwaiger, Bürger und Peck alhier {Erding) bevormundt. Die Kinder und Vormünder
übergeben Oer Witwe den Scnwaigerhof zu Moßstetten, Erbgerechtigkeit, sonsten Frauen Sabina
Sedläayrin Pftegerin zu Linden gehörig; wiederum den Baumgarten und den Stadlzu Moßstetten,
samt 9 äazugen. Ackern, Leibreiht, Gotteshaus, Poigenberg. Die Wittib muß dem Stiefsohn 200 fl
herausgebeÄ, paem ledigen Kind 200 fl, zusammen 1000fl. (die zwo verheurateten Töchter sind
bereitslusgeiahlt worden) jedem zu seinem 15 jährigen Alters: Melchior schon 17 aa. 1647 ,
Balthasar fel tO Jahren ali ao. 1651, Margareth sc 2S Jafrre, Elisabeth ss I Jahre alt as' 1S52,
Barbara 8 Jahre alt ao. 1653, jeweils an Georgi (auszubezahlen); den Söhnen zur Verheuratung
jedem 1 gesperten Schrein, 1 Lindschen Rokh und 1 Roß oder dafür 30 fl; jeder Tochter fÜr
Fertigung 30 fl und eine Kue."
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