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Notizen
1. Gemeinsmann = Als Gemeindevorsteher (umgangssprachlich auch: Ortsvorsteher, Gemeinsmann oder Gemeindemann).
Der Begriff war bis 1945 auch in Deutschland die übliche Bezeichnung für den Bürgermeister einer kleineren Gemeinde, gelegentlich wird er auch heute noch umgangssprachlich verwendet. Siehe auch: Ammann, Gemeindepräsident